
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen
rund um die Finanzierung:
- Wir rechnen nach Stunden ab, eine Stunde kostet 30 Euro
- Fahrtkosten werden mit .30ct. pro Km berechnet
- Zur Refinanzierung stehen uns folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Abrechnung über die Pflegekasse bis zu 40% der Sachleistungen des jeweiligen Pflegegrades Ausgenommen Pflegegrad 1
- Abrechnung der Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro im Jahr und durch Umwidmung der Kurzzeitpflege 806 Euro. Ausgenommen Pflegegrad 1
- Abrechnung der Betreuungsleistungen § 45b bis zu 125 Euro monatlich
- Wir fertigen für Sie maßgeschneiderte und finanzierbare Lösungskonzepte für Ihr Leben zu Hause